Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der dfj sind die Satzung und Jugendordnung des Deutschen Fechter-Bundes e.V. (DFB) sowie die Anforderungen an die dfj als öffentlich anerkannter Träger der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Inhaltliche Grundlagen bilden die in §3c der Satzung des DFB enthaltenen Aufgaben, „die jugendpflegerische Arbeit zu unterstützen und die Jugendlichen in beweglicher, geistiger und sittlicher Hinsicht zu erziehen.“

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