Für das EFC-CC-Turnier in Dresden am 14. und 15. November 2026 übersteigt das dem DFB zur Verfügung stehende Startplatzkontingent die Anzahl der auf den jeweiligen DFB-Ranglisten geführten Sportlerinnen und Sportler. Für die Vergabe der verbleibenden Startplätze wird in Anlehnung an das im Vorjahr angewandte Verfahren folgende Regelung festgelegt:
1. Nominierungsrecht des Bundestrainers
Dem zuständigen Bundestrainer stehen gemäß der Nominierungsrichtlinie vier Startplätze zur Verfügung, die nach dem Leistungsprinzip vergeben werden können. Hierbei können insbesondere Sportlerinnen und Sportler berücksichtigt werden, die krankheitsbedingt keine entsprechende Ranglistenplatzierung erreichen konnten.
2. Vergabe weiterer Startplätze
Die nach Ausübung des Nominierungsrechts verbleibenden Startplätze werden unter den fristgerecht vorangemeldeten Sportlerinnen und Sportlern im Losverfahren vergeben. Zur Förderung des Nachwuchsleistungssports werden die jüngeren U17-Jahrgänge vorrangig berücksichtigt. Sportlerinnen und Sportler des ältesten U17-Jahrgangs werden bei der Vergabe von Startplätzen erst berücksichtigt, wenn sämtliche vorangemeldeten Sportlerinnen und Sportler der jüngeren Jahrgänge einen Startplatz erhalten haben.
3. Durchführung des Losverfahrens
a) Nach Abschluss der Nominierung durch den zuständigen Bundestrainer wird die Anzahl der noch verfügbaren Startplätze festgestellt. Gegenstand des Losverfahrens sind die verbleibenden Startplätze sowie sechs Nachrückplätze.
b) Im ersten Auslosungsschritt werden ausschließlich die vorangemeldeten Sportlerinnen und Sportler der jüngeren U17-Jahrgänge berücksichtigt. Durch die Ziehung wird die Reihenfolge für die Vergabe der Startplätze und der anschließenden Nachrückplätze verbindlich festgelegt.
c) Soweit nach dem ersten Auslosungsschritt Startplätze oder Nachrückplätze unbesetzt bleiben, werden diese in einem zweiten Auslosungsschritt unter den vorangemeldeten Sportlerinnen und Sportlern des ältesten U17-Jahrgangs vergeben. Das Verfahren gemäß Buchstabe b) gilt entsprechend.
d) Die Auslosung erfolgt durch die DFB-Hauptverwaltung unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips.
4. Zeitpunkt der Auslosung
Die Auslosung erfolgt am Tag nach Ablauf der Voranmeldefrist am 28.10.2026. Die EFC-Lizenz kann auch erst nach Bestätigung des Startplatzes beantragt werden. Die finale Meldung erfolgt jedoch erst, sobald die entsprechende Lizenzgebühr beim DFB eingegangen ist.
5. Voranmeldung von Funktionsträgern
Bei internationalen Wettkämpfen ist es notwendig, dass sich sämtliche Trainer*innen über OphardtOnline voranmelden. Dabei wird bei allen Personen überprüft, ob sie im Besitz einer aktuellen EFC-Lizenz für die Saison 2026/2027 sind. Falls noch keine Lizenz vorhanden ist, kann diese über OphardtOnline erworben werden. Auch hier gilt der Voranmeldeschluss vom 28.10.2026.