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Verbandsinformationen

Strafe für Nichtantritt nach Abmeldefrist

Aufgrund wiederholter Rückfragen wird das Verfahren bei verspäteten Abmeldungen nochmals verbindlich klargestellt und auch entsprechend angewendet:

 

1. Form der Abmeldung

Eine verspätete Abmeldung ist ausschließlich an die in der Ausschreibung angegebene E-Mail-Adresse (Abmeldung-Turnier@fechten.org) vorzunehmen. Mündliche Mitteilungen am Wettkampftag – unabhängig davon, ob sie durch Trainer*innen, Betreuer*innen, Vereinsvertreter*innen oder andere Personen erfolgen – gelten ausdrücklich nicht als wirksame Abmeldung. Die Abmeldung hat grundsätzlich durch den meldenden Verein bzw. Landesverband (bei DMs) zu erfolgen.

Ist dies in Ausnahmefällen kurzfristig nicht möglich, kann die Abmeldung ersatzweise durch eine andere Person erfolgen. In diesem Fall müssen der meldende Verein bzw. Landesverband jedoch zwingend in Kopie (CC) gesetzt werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Abmeldung als nicht ordnungsgemäß.

 

2. Erforderliche Voraussetzungen zur Vermeidung der Strafe

Zur Befreiung von der Strafe in Höhe von 500 Euro müssen beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Abmeldung nach Meldeschluss wie in 1. beschrieben
b) Übersendung eines ärztlichen Attests bis spätestens Montag, 12:00 Uhr.

Diese Voraussetzungen gelten kumulativ. Das bedeutet:

  • Eine Abmeldung ohne anschließend fristgerecht eingereichtes Attest ist nicht ausreichend.
  • Die alleinige Übersendung eines Attests – auch fristgerecht bis Montag, 12:00 Uhr – ist ebenfalls nicht ausreichend.

Liegen nicht beide Voraussetzungen vor, wird die Strafe in Höhe von 500 Euro erhoben.

 

3. Adressat der Strafe

Die Strafe wird grundsätzlich dem Verein bzw. Landesverband in Rechnung gestellt, der die Meldung vorgenommen hat. Eine etwaige Weiterbelastung an die betreffende Athletin bzw. den betreffenden Athleten obliegt dem jeweiligen Verein oder Landesverband.